Die Begriffe „24-Stunden-Pflege“, „24h-Pflege“ oder „Pflegekraft“ werden auf unserer Website ausschließlich als allgemein bekannte und branchenübliche Bezeichnungen verwendet.
Unser Angebot umfasst die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG). Die eingesetzten Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen insbesondere im Alltag, im Haushalt, bei der Aktivierung sowie – je nach Qualifikation und rechtlichen Rahmenbedingungen – bei der Grundpflege.
Eine tatsächliche Pflege oder Betreuung 24 Stunden am Tag durch eine einzelne Betreuungskraft findet nicht statt und wäre arbeitsrechtlich unzulässig. Selbstverständlich werden gesetzliche Arbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten.
Soweit wir auf unserer Website „Pflegekräften“ sprechen, ist damit – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – keine examinierte Pflegefachkraft gemeint, sondern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungsperson in häuslicher Gemeinschaft. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe) wird ausschließlich entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften oder ambulanten Pflegediensten erbracht.
Die Verwendung der genannten Begriffe dient ausschließlich der besseren Verständlichkeit und Orientierung, da sie sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben.