Manchmal hilft dann nur noch hochkalorische Trinknahrung.
Hat der Arzt die hochkalorische Trinknahrung per Rezept verordnet, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, so wie bei einem Arzneimittel. Der Patient muss nur die Rezeptgebühr zahlen, sofern er nicht von der Rezeptzuzahlung befreit ist.
Quelle: Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.
Dr. ROSE Privater Betreuungs- und Pflegedienst bei Bad Reichenhall
ist für die Region Chiemgau und das Berchtesgadener Land ihr kassenzugelassener Betreuungs- und Pflegeservice wenn es um die ambulante Betreuung, Pflege und Versorgung Zuhause geht.
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