Kostenübernahme Pflege

Es ist essenziell, bei der Betreuung die Erfüllung individueller Bedürfnisse in den Fokus zu rücken. Hierbei spielt die Frage der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Entscheiden sich pflegende Angehörige für die Inanspruchnahme eines zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienstes, werden die Kosten von den Pflegekassen bis zu einem definierten Betrag übernommen. Diese finanzielle Unterstützung variiert entsprechend dem individuellen Pflegegrad.

Kostenübernahme Pflege

Es ist essenziell, bei der Betreuung die Erfüllung individueller Bedürfnisse in den Fokus zu rücken. Hierbei spielt die Frage der Kostenübernahme eine zentrale Rolle. Entscheiden sich pflegende Angehörige für die Inanspruchnahme eines zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienstes, werden die Kosten von den Pflegekassen bis zu einem definierten Betrag übernommen. Diese finanzielle Unterstützung variiert entsprechend dem individuellen Pflegegrad.

Pflegekasse

Abrechnung über die Pflegeversicherung

Für den Bezug von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung ist es erforderlich, einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. Bei diesem Prozess unterstützen wir Sie gerne. Unsere Organisation verfügt über eine vollständige Zulassung durch die Pflegekassen, was bedeutet, dass die Kosten für Betreuungsleistungen von diesen finanziert werden können.

Optionen für die Pflege und Betreuung Zuhause

Die Wahl der optimalen Option hängt von den spezifischen Bedürfnissen, dem Pflegegrad und den finanziellen Ressourcen ab. Eine individuelle Beratung durch uns kann dabei helfen, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

Das Pflegegeld

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse ausgezahlt, wenn Angehörige die vollständige private Pflege für den Pflegebedürftigen übernehmen. Diese finanziellen Mittel stehen somit zur freien Verfügung. Die genaue Höhe des Pflegegeldes variiert in Abhängigkeit vom zugewiesenen Pflegegrad.

Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen werden von der Pflegekasse bereitgestellt, wenn pflegende Angehörige neben der privat erbrachten Pflege und Betreuung zusätzlich auf die Dienste eines zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienstes zurückgreifen. Durch diese Kombination erhöht sich das insgesamt zur Verfügung stehende Pflegegeld, was eine umfassende und angemessene Betreuung sicherstellt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst sowie den Pflegekassen. Es erfolgt eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes nur dann, wenn die Pflegesachleistungen im jeweiligen Monat nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen bieten einen signifikant höheren Leistungsbetrag im Vergleich zum Pflegegeld. In Zusammenarbeit mit uns, einem kassenzugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst, kann der monatliche Betrag in seiner vollen Höhe genutzt werden. In diesem Fall entfällt lediglich die Auszahlung des Pflegegeldes. Die Abrechnung der Pflegesachleistungen erfolgt direkt mit den Pflegekassen, und der Pflegebedürftige muss sich nicht selbst um diesen Prozess kümmern.

Zusätzlich stehen weitere Mittel zur Verfügung, darunter Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Entlastungsleistungen. Nutzen Sie diese zusätzlichen Budgets, um eine umfassende und qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Unsere Berater bei Dr. ROSE Privater Betreuungsdienst Chiemgau GmbH stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten und Ihre Budgets effektiv genutzt werden.

Zusätzliche Mittel und Budgets
für die Pflege

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Höhen der Mittel je nach Gesetzgebung und individuellen Umständen variieren können. Es wird empfohlen, sich für detaillierte Informationen an die zuständige Pflegekasse oder einen Beratungsdienst zu wenden.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Möglichkeit für pflegende Angehörige, sich stundenweise von der anspruchsvollen Pflegeaufgabe zu entlasten. Konkret bedeutet dies, dass die Pflegeversicherung sich beteiligt, wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach eine kurze Auszeit benötigen. Jeder Pflegebedürftige mit mindestens einem Pflegegrad 2 hat die Möglichkeit, Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Dieses Budget kann flexibel für die Beschäftigung eines zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienstes genutzt werden, um eine zuverlässige Pflege während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen.

Kurzzeitpflege

Die Flexibilität der Kurzzeitpflege ermöglicht es, das zusätzliche Budget, das für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung vorgesehen ist, anders zu nutzen. Wenn diese Mittel nicht benötigt werden, haben Sie die Möglichkeit, fünfzig Prozent davon in das Budget der Verhinderungspflege umzuwandeln, was einem Betrag von 806 € pro Jahr entspricht. Auf diese Weise kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden. Diese finanziellen Mittel stehen dann zur Verfügung, um eine Pflegeauszeit zu nehmen, während Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst Zuhause betreut werden können. Dies bietet sich besonders für stundenweise Entlastung oder einen Urlaub an.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 €, um z. B. Unterstützung im Haushalt oder gemeinsame Aktivitäten in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag ist nicht direkt auszahlbar. Als zugelassener Betreuungs- und Pflegedienst rechnen wir diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Falls Sie Rechnungen von uns privat begleichen, können die Kosten von der Einkommensteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, von denen 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Dies ermöglicht eine Reduzierung der Steuerzahlungen um bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Möglichkeit für pflegende Angehörige, sich stundenweise von der anspruchsvollen Pflegeaufgabe zu entlasten. Konkret bedeutet dies, dass die Pflegeversicherung sich beteiligt, wenn Sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder einfach eine kurze Auszeit benötigen. Jeder Pflegebedürftige mit mindestens einem Pflegegrad 2 hat die Möglichkeit, Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Dieses Budget kann flexibel für die Beschäftigung eines zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienstes genutzt werden, um eine zuverlässige Pflege während Ihrer Abwesenheit sicherzustellen.

Kurzzeitpflege

Die Flexibilität der Kurzzeitpflege ermöglicht es, das zusätzliche Budget, das für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung vorgesehen ist, anders zu nutzen. Wenn diese Mittel nicht benötigt werden, haben Sie die Möglichkeit, fünfzig Prozent davon in das Budget der Verhinderungspflege umzuwandeln, was einem Betrag von 806 € pro Jahr entspricht. Auf diese Weise kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden. Diese finanziellen Mittel stehen dann zur Verfügung, um eine Pflegeauszeit zu nehmen, während Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst Zuhause betreut werden können. Dies bietet sich besonders für stundenweise Entlastung oder einen Urlaub an.

Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 €, um z. B. Unterstützung im Haushalt oder gemeinsame Aktivitäten in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag ist nicht direkt auszahlbar. Als zugelassener Betreuungs- und Pflegedienst rechnen wir diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Falls Sie Rechnungen von uns privat begleichen, können die Kosten von der Einkommensteuer der zu pflegenden Person oder des pflegenden Angehörigen abgesetzt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Jahr, von denen 20 Prozent steuerabzugsfähig sind. Dies ermöglicht eine Reduzierung der Steuerzahlungen um bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Haben Sie Fragen oder möchten sich individuell beraten lassen?

Sie möchten mehr über die Optionen für die Pflege und Betreuung Zuhause erfahren? Gerne beraten wir Sie umfassend über die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren.

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