Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend an der Pflege gehindert sind. Dies kann beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen der Fall sein. In solchen Situationen übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflegekraft oder stationäre Pflege, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit der regulären Pflegeperson weiterhin angemessen versorgt werden.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland und dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, wenn sie vorübergehend an der Pflege gehindert sind. Dies kann beispielsweise durch Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen der Fall sein. In solchen Situationen übernimmt die Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflegekraft oder stationäre Pflege, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen während der Abwesenheit der regulären Pflegeperson weiterhin angemessen versorgt werden.

Was ist eine

Verhinderungspflege

Das Pflegen von Eltern, dem Partner oder anderen Angehörigen ist zweifellos eine anspruchsvolle Aufgabe. Wenn ein pflegender Angehöriger aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, die täglichen Aufgaben zu erfüllen, bietet die Verhinderungspflege eine wichtige Unterstützung. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die notwendige Pflege aufrechterhalten wird.

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung

Sie steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Sie kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen. Wenn das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird, besteht die Möglichkeit, die Hälfte davon (806 € pro Jahr) in das Budget der Verhinderungspflege umzuwandeln. Dadurch kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr erhöht werden.

In Zeiten, in denen Sie nicht in der Lage sind, sich um Ihre Angehörigen zu kümmern, stehen unsere qualifizierten Betreuungskräfte mit Herz und Sachverstand an ihrer Seite.

Achten Sie auf eine rechtzeitige Inanspruchnahme!

Es ist wichtig, die Leistungen der Verhinderungspflege rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, da sie bis spätestens zum 31.12. des Jahres genommen werden müssen, da Restbeträge mit dem Jahreswechsel verfallen. 

Achtung: Bei der Verhinderungspflege müssen die Leistungen spätestens bis zum 31.12. des Jahres genommen werden

Um die individuellen Ansprüche der Zusatzleistungen aus der Pflegekasse zu sichern und rechtzeitig zu beantragen, empfiehlt es sich, sich unverbindlich von einem professionellen Betreuungs- und Pflegedienst beraten zu lassen. Als Anbieter mit voller Pflegekassenzulassung können wir nicht nur umfassende Beratung bieten, sondern auch eine engagierte und persönliche Betreuung sicherstellen. Dies gewährleistet, dass Angehörige während ihrer Abwesenheit darauf vertrauen können, dass der Pflegebedürftige in besten Händen ist.

Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind eine wichtige Unterstützung, und als führender Anbieter von Betreuungsleistungen beraten wir gerne umfassend und individuell zu den vielfältigen Möglichkeiten, ihrer optimalen Nutzung und den entsprechenden Rahmenbedingungen. Die Beantragung der Verhinderungspflege ist unabhängig davon möglich, ob Sie für eine gewisse Zeit in den Urlaub fahren oder durch Krankheit oder andere Umstände verhindert sind, Ihr Familienmitglied zu betreuen.

Achtung: Bei der Verhinderungspflege müssen die Leistungen spätestens bis zum 31.12. des Jahres genommen werden

Um die individuellen Ansprüche der Zusatzleistungen aus der Pflegekasse zu sichern und rechtzeitig zu beantragen, empfiehlt es sich, sich unverbindlich von einem professionellen Betreuungs- und Pflegedienst beraten zu lassen. Als Anbieter mit voller Pflegekassenzulassung können wir nicht nur umfassende Beratung bieten, sondern auch eine engagierte und persönliche Betreuung sicherstellen. Dies gewährleistet, dass Angehörige während ihrer Abwesenheit darauf vertrauen können, dass der Pflegebedürftige in besten Händen ist.

Die Leistungen der Pflegeversicherungen sind eine wichtige Unterstützung, und als führender Anbieter von Betreuungsleistungen beraten wir gerne umfassend und individuell zu den vielfältigen Möglichkeiten, ihrer optimalen Nutzung und den entsprechenden Rahmenbedingungen. Die Beantragung der Verhinderungspflege ist unabhängig davon möglich, ob Sie für eine gewisse Zeit in den Urlaub fahren oder durch Krankheit oder andere Umstände verhindert sind, Ihr Familienmitglied zu betreuen.

Haben Sie Fragen oder möchten sich individuell beraten lassen?

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